Geschichte

Nachdem Franz (1765-1844) und Georg Brentano (1775-1851), zwei ältere Brüder der Dichtergeschwister Bettine und Clemens, das 1751 erbaute Anwesen im Jahr 1806 gemeinschaftlich erworben hatten und es für ihre Zwecke teilweise hatten umbauen lassen, nutzten sie es ab Frühsommer 1807 als Feriendomizil während der warmen Jahreszeit.

 

Schon 1808 ging es in die Hände von Franz und seiner Frau Antonia geb. Edle von Birkenstock (1780-1869), genannt Toni, über. Aus dem ursprünglichen Zweit- wurde im Lauf der Zeit schließlich ein Hauptwohnsitz, den die Nachkommen ganzjährig bewohnen. Seit dem Erwerb befand sich das Gebäude kontinuierlich im Besitz der Familie, weshalb es gemeinhin nur „Brentano-Haus“ genannt wird.

 

Das Domizil gilt als eines der geistig-kulturellen Zentren der Rheinromantik. Zu den zahlreichen Gästen aus Politik und Kultur zählen Johann Wolfgang Goethe, Wilhelm Grimm, Friedrich Carl von Savigny, der Freiherr vom und zum Stein sowie Johann Michael Sailer.

 

Original erhaltene Räume geben einen einzigartigen Eindruck von der Wohnkultur und dem Lebensgefühl der Zeit. Vor allem die im Obergeschoss befindlichen Zimmer – darunter jene beiden Räume, in denen Goethe 1814 während seines Besuchs bei der Familie Brentano gewohnt hat, haben über 200 Jahre hinweg ihre Atmosphäre bewahrt.

 

Im Dezember 2014 hat das Land Hessen das Brentano-Haus mit seiner Gartenanlage erworben. Das Gebäude wird in den nächsten Jahren grundsaniert und behutsam restauriert.

 

Organisatorisch dafür zuständig ist die Verwaltung der Schlösser und Gärten Hessen, welche die Betreuung des Anwesens mitsamt seinem Interieur einer neu gegründeten Trägergesellschaft übertragen hat, deren gleichberechtigte Gesellschafter die Stadt Oestrich-Winkel und das Freie Deutsche Hochstift (Frankfurt a.M.) sind. Ziel aller Beteiligten ist es, das Brentano-Haus in Oestrich-Winkel und das Ensemble seiner historischen Räume und Einrichtungen, insbesondere die beiden Goethe-Zimmer, als kulturelles Erbe der deutschen Romantik zu erhalten und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.